Geburt, beurkunden
Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen der Amtsverwaltung.
Unser Anliegen ist es, Ihnen per Internet die Aufgaben vorzustellen.
Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, nutzen Sie bitte den Zuständigkeitsfinder des Landes Brandenburg.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau U. Kruschwitz | +49 33433 150-314 | ![]() |
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Frau C. Kempa | +49 33433 150-312 | ![]() |
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Die Geburt Ihres Kindes, im Krankenhaus, wird direkt vom Krankenhaus beim Standesamt angezeigt.
Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Bei einer Hausgeburt sollte die Anzeige binnen einer Woche beim Standesamt erfolgen. Die zur Beurkundung der Geburt des Kindes notwendigen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Personenstand der Mutter.
Grundsätzlich
- Geburtsanzeige (erfolgt durch das Krankenhaus)
- Geburtsurkunden beider Eltern oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtseintrag/-register
- Weitere Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Mutter.
Mutter ledig noch nie verheiratet:
- vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung - falls vorhanden
- beglaubigte Abschrift für das Standesamt zur vorgeburtlichen gemeinsamen Sorgerechtserklärung, wird durch das Jugendamt ausgestellt - falls vorhanden
- vorgeburtliche Namenserteilung, wenn Ihr Kind den Familiennamen vom Vater erhalten soll und Sie nicht das gemeinsame Sorgerecht bestimmt haben - falls vorhanden
Sollten Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Namenserteilung nicht vorgeburtlich erklärt haben, besteht die Möglichkeit dies im Rahmen der Geburtsbeurkundung im Standesamt zu erklären. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte vorab.
Mutter verheiratet
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Mutter geschieden oder verwitwet
- eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder eine Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
- Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
Besitzt einer der beiden Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder liegen ausländische Personenstandsurkunden vor, bitten wir Sie uns vorab zu kontaktieren. Wir beraten Sie gern.