Namensänderung
Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen der Amtsverwaltung.
Unser Anliegen ist es, Ihnen per Internet die Aufgaben vorzustellen.
Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, nutzen Sie bitte den Zuständigkeitsfinder des Landes Brandenburg.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau U. Kruschwitz | +49 33433 150-314 | ![]() |
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Frau C. Kempa | +49 33433 150-312 | ![]() |
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Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt oder
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge entstehen.
Sie kommt auch nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Auch in folgenden Fällen ist die Namensänderung nicht gerechtfertigt: Sie möchten
- eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren,
- das Aussterben eines Namens verhindern.
Vornamen von Kindern zwischen einem und 16 Jahren dürfen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden.
Sie müssen die Namensänderung schriftlich beim Landkreis Märkisch-Oderland zu beantragen. Ein Antragsformular gibt es nicht.
Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar.
Die zuständige Stelle führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
Wird dem Antrag entsprochen, erfolgt die Ausstellung einer Urkunde über die Namensänderung, die die Grundlage für die Neuausstellung aller weiterer behördlicher Dokumente ist (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein, Lohnsteuerkarte usw.). Wird der Antrag abgelehnt, erfolgt die Ausstellung eines rechtsmittelfähigen Bescheids, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.
- gültiger Peronsalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der antragstellenden Person und aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll
- beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, wenn die antragstellende Person verheiratet war oder ist
- Führungszeugnis bei Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind
- Erklärung darüber, ob die antragstellende Person schon einmal einen Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt hat
- Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
- ärztliches Attest bei namensbezogenen seelischen Belastungslagen.
- Vornamensänderungen: 2,50 bis 255 EUR
- Familiennamensänderungen: 2,50 bis 1022 EUR
- Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens: 21 EUR
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe: 21 EUR