Auskunftssperre
Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen der Amtsverwaltung.
Unser Anliegen ist es, Ihnen per Internet die Aufgaben vorzustellen.
Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, nutzen Sie bitte den Zuständigkeitsfinder des Landes Brandenburg.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau P. Heidemann | +49 33433 150-311 | ![]() |
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Frau C. Kempa | +49 33433 150-312 | ![]() |
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Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist.
Der Antrag ist formlos zu stellen, ausführlich zu begründen und die entsprechenden Nachweise sind beizufügen.
Formulare | |
Hinweise zum Widerspruchsrecht |
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