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Aktuelles Amtsblatt

Amtsblatt für das Amt Märkische Schweiz Ausgabe Nr.  08/2017 - 30. Woche

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Gewerbe, ummelden

Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen der Amtsverwaltung.

Unser Anliegen ist es, Ihnen per Internet die Aufgaben vorzustellen.

Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, nutzen Sie bitte den Zuständigkeitsfinder des Landes Brandenburg.

 

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Gewerbeangelegenheiten
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau M. Dreyer +49 33433 150-313 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den Gewerbetreibenden der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter und bei einer Kapitalgesellschaft der vertretungsberechtigte Geschäftsführer (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

Die Gewerbeummeldung schließt nicht eine Genehmigung der geplanten Nutzung eines Gewerbeobjektes ein. Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 54 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich ist.


Notwendige Unterlagen
  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung
  • ausgefülltes Beiblatt zur Ummeldung bei mehreren Geschäftsführern


bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass


bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten


bei juristischen Personen:

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages
  • Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt, wie z. B. bei einer "GmbH i.G.".
Allgemeine Gebühren-Informationen

natürliche und juristische Personen: 20,-€

 

beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,-€

Rechtsgrundlage?

Gewerbeordnung (GewO)

Formulare
Gewerbe Beiblatt Details
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Kontakt

Amt Märkische Schweiz
Hauptstraße 1
15377 Buckow (Märkische Schweiz)

Telefon: +49 (0) 33433 150-0
Telefax: +49 (0) 33433 150-190

Außenstelle Rehfelde
Elsholzstraße 4
15345 Rehfelde

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