Beglaubigung von Zeugnissen, Abschriften und Unterschriften
Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen der Amtsverwaltung.
Unser Anliegen ist es, Ihnen per Internet die Aufgaben vorzustellen.
Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, nutzen Sie bitte den Zuständigkeitsfinder des Landes Brandenburg.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau U. Kruschwitz | +49 33433 150-314 | ![]() |
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Frau C. Kempa | +49 33433 150-312 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau N. Voigt | +49 33433 150-116 | ![]() |
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Die Beglaubigung ist die Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Unter Vorlage der Originalunterlagen können Sie Ihre Zeugnisse oder Abschriften beglaubigen lassen.
Es werden nur Dokumente beglaubigt, die in der Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt werden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Übersetzungen, z. B. Zeugnisse müssen von einem staatlich beeidigten Dolmetscher übersetzt worden sein.
Standesamtliche Urkunden und ausländische Unterlagen werden nicht beglaubigt.
Sofern keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist, können Sie auch Ihre Unterschrift, beglaubigen lassen. Sie müssen persönlich erscheinen und die Unterschrift in Gegenwart der Behörde leisten.
Die zu beglaubigenden Unterlagen im Original.
Zusätzlich können die Kopien für die Beglaubigungen vorgelegt werden oder diese werden gebührenpflichtig für Sie angefertigt.
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen: 1,50 €
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite: 2,50 €
Bei Herstellung von Abschriften im Wege der Ablichtung bis zum Format DIN A 4 für jede angefangene Seite: 0,50 €
Verwaltungsgebührensatzung: Satzungen des Amtes Märkische Schweiz