Bekanntmachung
über die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 2 der Gemeinde „Rehfelde-Bahnstraße“
Mit Bescheid vom 13.06.2018 (Az.:63.30/01940-18) hat der Landkreis Märkisch Oderland als höhere Verwaltungsbehörde die von der Gemeindevertretung am 26.04.2018 beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 2 der Gemeinde „Rehfelde-Bahnstraße“ gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung befindet sich zwischen der Ernst-Thälmann-Straße im Norden und den Bahnflächen im Süden sowie ab ca. 40 m vor der Straße Am Stellwerk im Westen bis zur Lindenstraße im Osten. Der nachstehende Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) stellt den Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans dar.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.