Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes des Bebauungsplans Nr. 15 „Bahnhofstraße“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rehfelde hat in der Sitzung am 26.03.2019 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 „Bahnhofstraße“ mit Entwurfsbegründung und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Bahnhofstraße der Gemeinde Rehfelde. Der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der nachstehenden (nicht maßstabsgerechten) Planskizze:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Einfamilienhäusern zu schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 „Bahnhofstraße“ wird mit Begründung einschließlich des Artenschutzfachbeitrages in der Zeit vom
vom 06.05.2019 bis zum 07.06.2019
im Amt Märkische Schweiz, Außenstelle Rehfelde Raum 11, Elsholzstraße 4, 15345 Rehfelde während der hierfür anberaumten Dienstzeiten:
montags bis freitags 09:00 - 12:00 Uhr
dienstags auch 13:00 - 18:00 Uhr
donnerstags auch 13:00 - 15:30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung, vor- und nachmittags, (Tel.: 033433 659-34) für jedermann zur Einsicht und Erörterung öffentlich ausgelegt.
Schriftliche Stellungnahmen sind an die Gemeinde Rehfelde über Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1, 15377 Buckow (Märkische Schweiz) bis 07.06.2019 (Posteingang) zu senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über die Internetseite des Amtes Märkische Schweiz unter Gemeinden/Rehfelde/Aktuelles über folgenden Link veröffentlicht: http://www.amt-maerkische-schweiz.de.
„Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.“
Buckow (Märkische Schweiz), 01.04.2019
Böttche
Amtsdirektor