BEKANNTMACHUNG
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 15 “Bahnhofstraße“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rehfelde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.15 “Bahnhofstraße“ beschlossen (Beschluss-Nr. 27-07-2018). Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 849 der Flur 3 in der Gemarkung Rehfelde.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Abbildung 1: Lageplan Geltungsbereich (unmaßstäblich)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 werden die planerische Steuerung der Errichtung von drei Einfamilienhäusern und die Sicherung der Erschließung des Plangebietes verfolgt.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 -“Bahnhofstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Buckow (Märkische Schweiz), 05.10.2018
Böttche
Amtsdirektor