Brandenburg präzisiert Corona-Regeln für Kinos und Kultureinrichtungen sowie Beherbergungsverbot – Obergrenze für Feiern
Neu sind strengere Obergrenzen für private Feiern und eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern auftreten.
Die Quarantäneverordnung, die Regeln für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten enthält, wird ohne Änderungen bis zum 8. November verlängert.
Aktuelle Informationen finden Sie unter https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.473964.de
Dort sind alle aktuellen wichtige Verordnungstexte zu finden:
- Umgangsverordnung
- Großveranstaltungsverbotsverordnung
- SARS-CoV2-Quarantäneverordnung