Allgemeinverfügung
über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen sowie der Unterrichtserteilung in Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.
Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Ab Mittwoch, den 18. März 2020 bis (voraussichtlich) zum 19. April 2020 wird der Betrieb von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Märkisch-Oderland und die Erteilung von Unterricht in allen Schulen im Landkreis Märkisch-Oderland, d. h. allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen und den Schulen des zweiten Bildungswegs in öffentlicher und freier Trägerschaft, untersagt.