Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 02 “Photovoltaik-Kraftwerk Klosterdorf“
hier: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberbarnim hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.10.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 “Photovoltaik-Kraftwerk Klosterdorf gebilligt und zur Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 03-05-2019).
Der Bebauungsplan wird im genannten Regel-Verfahren nach den §§ 2 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Es liegt in der Gemarkung Klosterdorf, Flur 1, Flurstücke 89 und 91 und hat eine Fläche von 57,95 ha.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 02 “Photovoltaik-Kraftwerk Klosterdorf“ wird mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag in der Zeit
vom 09.12.2019 bis zum 20.01.2020
im Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1, 15377 Buckow (Märkische Schweiz), Raum 05 während der hierfür anberaumten Dienstzeiten:
montags bis freitags 09:00 - 12:00 Uhr
dienstags auch 13:00 - 18:00 Uhr
donnerstags auch 13:00 - 15:30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung, vor- und nachmittags, (Tel.: 033433 150-215) für jedermann zur Einsicht und Erörterung öffentlich aus. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Gemeinde Oberbarnim über Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1, 15377 Buckow (Märkische Schweiz) bis 20.01.2020 (Posteingang) zu senden.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über die Internetseite des Amtes Märkische Schweiz unter http://www.amt-maerkische-schweiz.de veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
„Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichtenbei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.“
Buckow (Märkische Schweiz), 07.11.2019
Böttche
Amtsdirektor
